Digitale Barrierefreiheit:
Gleiches Internet für alle.
Unsere Welt wird zunehmend digitaler und das Internet ist nicht nur eins der wichtigsten Informationsquellen, sondern auch ein stark genutztes Kommunikationsmedium. Eine Ressource, die laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen mit Einschränkungen in den Bereichen Hören, Sehen, Motorik und Verstehen nicht vollumfänglich nutzen können. Hinzu kommen über 6 Millionen Erwachsene, die Schwierigkeiten haben, die deutsche Sprache zu lesen und zu verstehen. Höchste Zeit also, für Websites zu sorgen, die von allen Menschen genutzt werden können.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 vom Bundestag verabschiedet und setzt eine EU-Richtlinie um. Ab dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Dies betrifft nicht nur Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch solche mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.Pflichtprogramm ab Juni 25
Behörden und öffentliche Verwaltung sind schon länger dazu verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28.06.2025, durch das die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) umgesetzt wird, müssen jetzt auch Unternehmen nachziehen. Und zwar solche, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen im digitalen Raum anbieten. Dazu gehören:
- Online-Shops
- Banken und Versicherungen
- Termin- bzw. Ticketbuchungssysteme
- Messenger-Dienste und Software-Anwendungen
Generell gilt: Bei allen Inhalten, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, hat die Anpassung Zeit bis Mitte 2030.
Ausnahmen gibt’s jedoch: Beschäftigen Unternehmen weniger als zehn Mitarbeitende und erzielen einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind sie von der Pflicht ausgenommen.

Barrierefreie Websites müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ohne besondere Erschwernis genutzt werden können.

Das BFSG wird ab 28. Juni 2025 verbindlich. Bis dahin heißt es für Unternehmen: Ärmel hochkrempeln und anpacken.
Jetzt aber mal Tacheles: Wann ist eine Website barrierefrei?
Wir wissen schon mal: Eine Website ist dann barrierefrei, wenn Menschen mit verschiedenen Einschränkungen sie ohne Weiteres nutzen können. So weit, so gut. Doch was genau bedeutet das konkret? Und wie schaffe ich es, dass alle Menschen meine Website ohne Einschränkungen nutzen können? Um die Fragen umfassend beantworten zu können, ist es hilfreich, erst einmal alle möglichen Einschränkungen zu kennen, die die Nutzung einer Website erschweren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sehschwächen in verschiedenen Varianten und Abstufungen
- Motorische Beeinträchtigungen
- Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit
- Messenger-Dienste und Software-Anwendungen
Das BFSG verstehen
Machen Sie sich mit den zentralen Inhalten und Zielen des Gesetzes vertraut. Um Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben müssen, die Internetnutzung zu erleichtern, helfen folgende Kniffe:
Bitte Klartext!
Kurze Aussagen statt verschachtelter Satzgebilde. Einfache Worte statt komplizierter Begriffe: Wer klar und einfach kommuniziert, schafft Aussagen, die besser ankommen. Darüber hinaus können Bilder das Verständnis zusätzlich fördern.
Reich an Kontrasten.
Eine kontrastreiche Farbgestaltung erleichtert es Menschen mit Farbblindheit oder anderen visuellen Einschränkungen, Texte und andere Elemente gut lesen können. Vor allem auf mobilen Geräten und bei schwierigen Lichtverhältnissen verbessern Kontraste die Lesbarkeit.
Lasst Texte sprechen.
Für Menschen mit Sehbehinderungen sind Screenreader-Technologien, die dem Nutzer die Inhalte einfach vorlesen, eine große Hilfe. Auch wichtig: Alternative Texte (Alt-Texte), die den Inhalt eines Bildes beschreiben und so sehbehinderten Usern wichtige Informationen geben.
Macht Bilder lesbar.
Wer nicht gut hört, freut sich, wenn Videos untertitelt und die Inhalte auch lesbar sind. Auch Transkripte für Podcasts oder Audioinhalten sind eine schriftliche Alternative, die diesen Usern den Zugang zu Informationen ermöglichen.
Ganz klar: Hier geht’s lang!
Klar und konsistent – so sollte die Navigationsstruktur sein. Dabei sind beschreibende Namen für die einzelnen Menüpunkte gefragt, ebenso wie ein intuitives und möglichst einfaches Navigieren.
Ohne viel Schnick und Schnack.
Bei der Wahl der Schriftart steht nicht nur der Geschmack im Fokus. Wichtiger ist die Frage: Können auch Menschen mit Sehschwäche die Schrift gut entziffern?
Alles tastbar.
Wer motorisch beeinträchtigt ist, hat eventuell Schwierigkeiten, die Maus zu verwenden. Daher ist es wichtig, dass sich die Website vollständig mit der Tastatur navigieren lässt.
Die Checker im Netz:
automatische Tools prüfen die Barrierefreiheit.
Ob die eigene Website barrierefrei ist oder nicht, lässt sich schnell und bequem mit Hilfe von Tools überprüfen. Dazu gehören beispielsweise:
WAVE (Web Accessibility Evaluation Tools) Ist die Überschriftenstruktur richtig? Fehlen irgendwo noch Alt-Texte? Ist die Schriftart gut gewählt? Mit Hilfe dieser Browsererweiterung können Sie sich mögliche Barrieren auf Ihrer Website anzeigen lassen – und das ganz kostenlos.
Zur WAVE WebsiteGoogle Lighthouse Von Kontrasten über Schriftgröße und Labels bis hin zu Touch Targets: Google Lighthouse überprüft als automatisierter Test die „Accessibility Essentials“. Die Browser-Erweiterung Headingsmap bietet einen sehr guten Überblick über die Überschriften und die gesamte Struktur einer Webseite.
Zur Chrome WebsiteScreenreader-Check Wichtig für Menschen mit Sehbehinderung: Ist Ihre Website Screenreader-kompatibel? Mit einer der folgenden Tools überprüfen Sie Ihre Website auf Sprachbedienung.
Google Talk Back für AndroidApple VoiceOver für iOS
Kontrast-Checker Ist der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe ausreichend, so dass die Texte auch für Menschen mit Sehschwäche gut lesbar sind? Schnell geprüft ist das mit diesem Tool:
Zur Contrast-Checker Website
Zugänglichkeits- und Web Content Accessibility Guideline (WCAG)-Fehler können mit Hilfe von Tools identifiziert werden. Diese unterstützen die menschliche Bewertung der Webinhalte und erleichtern die Optimierung der Barrierefreiheit.

Es lohnt sich zu handeln, anstatt später auf rechtliche Probleme und Mahnungen reagieren zu müssen.
Was passiert, wenn nichts getan wird?
Unternehmen, die ihre Website bis Juni 2025 barrierefrei gestalten müssen, es aber nicht tun, bekommen eine zweite Chance, die Website entsprechend zu überarbeiten. Geschieht dies nicht in einer bestimmten Frist, wird eine Strafe fällig – und die kann von einer Geldstrafe von 100.000 Euro bis hin zur vorübergehenden Einstellung des Geschäftsbetriebs reichen.
Wird die Barrierefreiheit für alle Pflicht?
Klare Antwort: nein! Sie betrifft aktuell nur B2C-Unternehmen, da vor allem Endkunden geschützt werden sollen. Doch es gibt ein großes ABER! Denn wir glauben, dass die digitale Barrierefreiheit über kurz oder lang auch für B2B-Unternehmen verpflichtend sein wird und da ist es gut, schon vorbereitet zu sein und nicht erst bei null zu starten. Das erspart Ihnen unnötigen Stress. Zudem stärken Sie Ihr soziales Image als Marke, wenn Sie auf freiwilliger Basis für Chancengleichheit auf Ihrer Website sorgen. Denn wie wir alle wissen, trennt das Internet nicht B2B-Unternehmen von B2C-Unternehmen. Und das heißt: Auch Endkunden wie zum Beispiel Jobsuchende besuchen Ihre Website – und die freuen sich in der Regel alle über bessere Bedienbarkeit.
Last, but noch least wird auch Google begeistert sein: Barrierefreie Websites sind gut strukturiert und nutzen semantisches HTML, wodurch sich die Auffindbarkeit verbessert, was wiederum zu einem besseren Ranking führt.
Tragen Sie schon jetzt dazu bei, die digitale Kluft zu verringern. Gerne unterstützen wir Sie dabei und sorgen dafür, dass Sie mit Ihrer barrierefreien Website zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft beitragen und sich entspannt zurücklegen können, wenn die Barrierefreiheit auch für Websites von B2B-Unternehmen gefordert wird.
Sprechen Sie uns einfach an!
Ihr Unternehmen fällt unter die Anforderungen des BFSG?
Gerne unterstützen wir Sie dabei und sorgen dafür, dass Sie mit Ihrer barrierefreien Website fit für die Zukunft sind.